
Allgemeine Geschäftsbedingungen
gesellschaftsbild.ch
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von gesellschaftsbild.ch (Jan-Michael Gerber) im Bereich der Eventfotografie für Tagungen, Workshops, Konferenzen und Veranstaltungen von NGOs, NPOs sowie öffentlichen Institutionen in der Schweiz.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wird.
Die bestätigte Offerte umfasst:
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Leistungsumfang
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Einsatzdauer
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Honorare
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Zusatzleistungen
Sie gilt als verbindliche Auftragsbestätigung
3. Leistungen
gesellschaftsbild.ch bietet professionelle Eventfotografie im Rahmen von Fachveranstaltungen an.
Die Leistungen umfassen in der Regel:
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Auftragsklärung und Vorbereitung
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fotografische Dokumentation vor Ort
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Auswahl der Bilder und die Bildbearbeitung
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digitale Bereitstellung der Bilder via passwortgeschützter Kundengalerie
Die fotografische Begleitung erfolgt diskret, situationsangepasst und ohne Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung.
4. Honorar, Zahlungsbedingungen und Änderungen der Leistungen
Das Honorar richtet sich nach der vereinbarten Offerte.
Zusätzliche Kosten können für folgende Leistungen entstehen, sofern diese nicht schon Bestandteil der Offerte sind:
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spontane Zusatzleistungen (z.B. erweiterte Nutzungsrechte)
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spontane Verlängerung des Einsatzes
Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
Eine spontane Änderung hin zu weniger Leistungen als in der Offerte / Auftragsbestätigung vereinbart ist nicht möglich.
5. Bildbearbeitung und Bereitstellung der Bilder
gesellschaftsbild.ch liefert eine kuratierte Auswahl professionell bearbeiteter Bilder.
Die Bereitstellung erfolgt:
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digital
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über eine passwortgeschützte Kundegalerie
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in hoher Auflösung
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für Social Media optimiert
Die Lieferzeit der Bilder richtet sich nach Umfang und Dauer des Events und erfolgt in der Regel:
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bei Kurzeinsätzen bis Mittag / früher Nachmittag bzw. noch am selben Abend
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bei ganztägigen Einsätzen bis am Mittag des Folgetages
6. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Das Urheberrecht aller erstellten Bilder verbleibt bei gesellschaftsbild.ch
Der Auftraggeber erhält:
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das zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht
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das Nutzungsrecht der Bilder für eigene Kommunikationszwecke online und print.
Nicht enthalten sind:
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das Recht zur Weitergabe an Dritte (z.B. Medien, Partner, externe Organisationen). Dieses Recht kann über erweiterte Nutzungsrechte separat vereinbart bzw. hinzugekauft werden. Bei der Veröffentlichung der Bilder über Dritte ist gesellschaftsbild.ch als Urheber zu nennen, sofern üblich.
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das Recht auf Bearbeitung der Bilder durch den Auftraggeber wie Veränderung der Farben, dem Retuschieren von Bildinhalten oder sonstige Veränderungen, die das Bild in seiner ursprünglichen Form, seinem Inhalt und/oder seiner Aussage verändern. Ausgenommen sind Zuschnitte der Bilder für benötigte Bildformate.
7. Recht am eigenen Bild
Der Auftraggeber ist verantwortlich, die Teilnehmenden der Veranstaltung über die Erstellung von Fotos zu informieren.
Die Teilnehmenden haben das Recht:
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der Aufnahme zu widersprechen
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die Veröffentlichung ihrer Bilder zu untersagen
gesellschaftsbild.ch berücksichtigt erkennbare Hinweise im Rahmen des Zumutbaren.
8. Absage und Verschiebung des Events
Eine Absage oder Verschiebung des Auftrags ist jederzeit möglich.
Es gelten folgende Konditionen:
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bis 7 Tage vor dem Anlass
kostenlos -
2-6 Tage vorher:
50% des vereinbarten Honorars -
24-48 Stunden vorher:
80% des Honorars -
am Veranstaltungstag:
100% des Honorars
Bei einer Verschiebung wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
9. Haftung
gesellschaftsbild.ch haftet auschliesslich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtenverletzungen.
Für unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Krankheit, technische Ausfälle, höhere Gewalt) wird keine Haftung übernommen.
In solchen Fällen wird nach Möglichkeit eine Ersatzlösung gesucht.
10. Datenschutz
Personendaten werden ausschliesslich zur Abwicklung des Auftrags verwendet.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäss Schweizer Recht sowie die Datenschutzerklärung von gesellschaftsbild.ch
11. Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Kanton Luzern.