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Ihre Fragen beantwortet

Infos zu Ablauf, Preisen und Nutzung der Bilder. Beachten Sie bitte auch die AGBs von gesellschaftsbild.ch

Ablauf & Organisation

Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?
​​Nach Ihrer Kontaktaufnahme wird ein Termin vereinbart, um den Auftrag, Ihre Wünsche sowie Vorstellungen telefonisch/online zu besprechen.
Dabei wird der Ablauf Ihres Events, Ihre Vorstellungen der Bilder sowie zentrale Programmpunkte, die unbedingt fotografisch festgehalten werden müssen besprochen.
Basierend auf diesem Gespräch erhalten Sie eine personalisierte Offerte. Diese hält alle Leistungen von gesellschaftsbild.ch fest, definiert den zeitlichen Rahmen und weist alle Kosten aus.

 

Wie lange dauert es, bis wir die Bilder erhalten?
Dies hängt von der Dauer des Anlasses ab. Kurzeinsätze bis am Mittag/frühen Nachmittag ermöglichen in der Regel eine Übermittlung der Bilder via passwortgeschützter Kundengalerie bis am Abend.
Bei ganztägigen Anlässen liegen die Bilder in der Regel bis 10 Uhr des darauffolgenden Tages vor.
Ausnahmen bilden gewünschte Pressebilder noch vor Ort (siehe Zusatzleistungen auf der Seite "Leistungen"). Bitte bedenken Sie, dass während der Auswahl und Kurzbearbeitung der Pressebilder vor Ort der Event nicht parallel dokumentiert werden kann.

 

Wie viele Bilder erhalten wir?
Die Anzahl Bilder hängt von der Dauer und den stattfindenden Programmpunkten ab. Je kürzer der Einsatz von gesellschaftsbild.ch, desto weniger Bilder können garantiert werden. Gesellschaftsbild.ch legt sich nicht auf eine fixe Anzahl Bilder fest, kann Ihnen aber einen ungefähren Rahmen nennen.

 

Können wir bestimmte Bilder wünschen?
Wenn Sie bestimmte Bilder wünschen, setzt gesellschaftsbild.ch alles daran, diese zu erstellen. Je konkreter Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen im Auftragsklärungsgespräch formulieren können (am besten mit Beispielen z.B. aus vergangenen Events), desto besser.

Leistung & Stil

Wir möchten keinen aufdringlichen Fotografen!
Ihr Anlass steht im Zentrum - nicht der Fotograf. Gesellschaftsbild.ch tritt diskret und zurückhaltend auf. Um die bestmöglichen Bilder erstellen zu können, kann es nötig sein, nahe am Geschehen zu sein. Der fotografische Stil ist im Grundsatz dokumentierend und beobachtend.

 

Fotografieren Sie auch gestellte Bilder / Gruppenbilder?
Ja. Für Gruppenbilder benötigt gesellschaftbidl.ch vor Ort eine Ansprechperson, die die jeweiligen Personen "zusammentrommelt".  Gesellschaftsbild.ch gibt gerne Tipps für Posen und geeignete Orte und Hintergründen für Gruppenbilder.

 

Ist gesellschaftsbild.ch mit Fachveranstaltungen vertraut?
Ja. Erfahrungen im fotografischen Einsatz wie aber auch als Veranstalter ist gesellschaftsbild.ch bestens mit den gängigen Abläufen und Strukturen von Fachveranstaltungen, Tagungen und Kongressen vertraut. Nichts desto trotz ist wichtig, dass im Vorgespräch der Event Punkt für Punkt gemeinsam durchgesprochen wird.

Nutzung & Rechte

Wie dürfen wir die Bilder verwenden?
Das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urhebergesetz, URG) definiert die rechtliche Situation eindeutig. Folgend die wichtigsten Punkt für Sie:

 

  • Das Urheberrecht bleibt immer bei gesellschaftsbild.ch
     

  • Als Urheber darf gesellschaftsbild.ch die erstellten Bilder nach eigenen Gutdünken verwenden.
     

  • Als Auftraggeber*in erwerben Sie das Nutzungsrecht. Dessen Umfang und Geltungsbereich wird durch den Urheber definiert.
     

  • Sie erhalten von gesellschaftsbild.ch das Recht, alle Fotos auf unbestimmte Zeit in allen Ihnen dienlichen Medien zur EIGENEN Kommunikation zu verwenden (Online und Print).
     

  • Sie dürfen die Fotos nicht ohne Rücksprache mit gesellschaftsbild.ch bzw. nicht ohne Erwerb der erweiterten Nutzungsrechte an Dritte weitergeben. Sie können für einen Pauschalbeitrag dieses Recht zukaufen. Dieses erweiterte Nutzungsrecht erwerben Sie ebenfalls auf unbestimmte Zeit. Gesellschaftsbild.ch ist bei der Weitergabe der Bilder als Urheber zu nennen.
     

  • Das Recht am eigenen Bild: Die Teilnehmenden Ihres Events haben das Recht am eigenen Bild. Das heisst, die Teilnehmenden haben das Recht. eine Abbildung ihrer eigenen Person zu verweigern und/oder die Veröffentlichung von Fotos, auf denen sie zu erkennen sind, zu untersagen. Dieses Recht können die Teilnehmenden auch noch rückwirkend geltend machen. Ausnahmen stellen Personen von öffentlichem Interesse dar (Politiker*innen, Sportler*innen, Künstler*innen etc.).
    Ich empfehle Ihnen, beim Check-in (nicht erst bei der offiziellen Begrüssung) explizit darauf hinzuweisen, dass Fotos erstellt werden und diese veröffentlicht werden.

    Diejenigen Personen, die dem nicht zustimmen, können sich mit dem Tragen eines Lanyards  erkennbar machen. So erkennt gesellschaftsbild.ch schon beim Fotografieren (spätestens aber beim Bearbeiten der Bilder) welche Personen nicht abgebildet werden dürfen.

Kosten & Buchung

Wir haben kein grosses Budget. Können wir uns gesellschaftsbild.ch leisten?
Gesellschaftsbild.ch liegt eine faire Preispolitik am Herzen, weshalb ein sozial verträglicher Kompromiss zwischen gängigen Fotografen-Honoraren in der Schweiz und den in der sozialen Branche gängigen Veranstaltungsbudgets angestrebt wird.

Gibt es versteckte Kosten?

Nein. Die Offerte legt alle anfallenden Kosten der Grundleistung sowie Reise- und Verpfelgungsspesen offen.

Zusatzleistungen sind als optionale Wahl aufgeführt. So wissen Sie, welche Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie sich während dem Anlass spontan für zusätzliche Leistungen entscheiden (z.B. Bilder noch vor Ort).

Was passiert wenn wir gesellschaftsbild.ch spontan länger buchen wollen?

Kein Problem. Gesellschaftsbild.ch fokussiert sich pro Tag auf einen Auftrag. In der Regel ist eine spontane Verlängerung also kein Problem. Bedenken Sie dabei, dass dies Auswirkungen auf die Bereitstellung der Bilder hat. Wurde z.B. initial ein halbtägiger Einsatz gebucht inklusive Bereitstellung der Bilder bis am Abend, so kann dies bei einem ganztägigen Einsatz nicht mehr garantiert werden.

Was passiert, wenn der Event kurzfristig abgesagt werden muss?

Manchmal müssen Anlässe abgesagt werden; das kommt vor. Gesellschaftsbild.ch hat folgende Annulationsbedingungen:

  • Absage bis 7 Tage vorher
    Kostenlos

  • Absage 2 bis 6 Tage vorher
    50% des vereinbarten Honorars

  • Absage 24 bis 48 Stunden vorher
    80% des vereinbarten Honorars

  • Absagen noch am selben Tag
    100% des vereinbarten Honorars

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